Sicherheits-beauftragter

„Sicherheit ist kein Zustand, sondern ein Prozess.“

Mit Sicherheit unterwegs …

Gemäß § 20 DGUV Vorschrift 1 haben Unternehmen Sicherheitsbeauftragte zu bestellen.

Ein Sicherheitsbeauftragter ist eine Person, die innerhalb eines Unternehmens den Arbeits- und Gesundheitsschutz durch Hilfe und Beratung wirksam unterstützt. Der Sicherheitsbeauftragte erkennt als Erster sicherheitstechnische Probleme und Mängel am Arbeitsplatz, beurteilt Risiken und wirkt auf deren Beseitigung hin.

Zu den Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten gehören beispielsweise auf den Zustand von Schutzeinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstung und deren Nutzung zu achten und die Mitarbeitenden in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsfragen zu informieren. Zudem sollten Sicherheitsbeauftragte regelmäßig an Betriebsbegehungen und Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA) teilnehmen.

In unserer zweitätigen „Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten“ lernen Sie die Grundlagen des Arbeitsschutzes und die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten kennen. Sie erhalten Kompetenzen, die es Ihnen ermöglichen das Gelernte auf die Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens übertragen und anwenden zu können. 

 

Auszug aus inhaltlicher Themenübersicht unserer Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Stellung des Sicherheitsbeauftragen im Unternehmen
  • Die Gesetzliche Unfallversicherung
  • Gesundheitsschutz / Arbeitsunfall / arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
  • Organisation der Ersten Hilfe
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Brandschutz im Unternehmen
  • Psychische Belastungen
  • Gefahrstoffe
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Ergonomie
  • Verkehrssicherheit

Durchgeführt wird die Ausbildung von unseren erfahrenen Fachkräften für Arbeitssicherheit, punktuell ergänzt durch weitere Referenten aus unserem interdisziplinären Team, die ihre Expertise aus den Bereichen Arbeitsmedizin, Psychologie und Betrieblichem Gesundheitsmanagement gezielt einbringen.

Die gesetzlichen Vorgaben. Für Sie zusammengefasst:

Sicherheitsbeauftragter

Gemäß § 20 DGUV Vorschrift 1 haben Unternehmen ab 20 Mitarbeitenden Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsumgebung sowie der Arbeitsorganisation in der erforderlichen Anzahl zu bestellen. Kriterien für die benötigte Anzahl an ausgebildeten Personen sind bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren, die Anzahl an Mitarbeitenden und Betriebsstätten sowie die räumliche, zeitliche und fachliche Nähe zu den Beschäftigten.

F.A.Q.

Schulung Sicherheitsbeauftragter

Die Schulungen finden in unserer Praxis statt.

Über den Button „Kursanmeldung“ finden Sie eine Übersicht der nächsten Termine.