Immissionsschutz
„Wussten Sie, dass es eine Rasenmäherverordnung gibt? Wir kennen uns aus bei diesen und anderen rechtlichen Rahmenbedingungen zu Lärm und schädlichen Immissionen.“
Immissionsvorschriften
Schon bei der Planung von bestimmten Anlagen müssen Immissionsvorschriften berücksichtigt werden und ggf. der gesamte Bauantrag in einem Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz abgehandelt werden. Hier ist es von Beginn an wichtig, die einzelnen Fachleute zu kontaktieren und das Vorhaben unter diesen Aspekten beurteilen zu lassen.
- bei Anträgen nach der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung („Genehmigungsbedürftige Anlagen“) und
- nach der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung („Verdunstungsanlagen, Kühltürme und Nassabscheider“),
- bei Gefährdungsbeurteilungen in diesen Bereichen sowie bei der Erstellung und weiteren Führung der Betriebsdokumentation.