Verkehrsmedizin

„Männer kümmern sich mehr um ihr Auto, als um sich selbst. Und wundern sich dann, wenn bei ihnen selbst etwas nicht in Ordnung ist…“

TÜV für den Fahrer: Die Führerscheinuntersuchung.

Vor einiger Zeit noch konnte Herr M. seinen LKW millimetergenau an die Laderampe heranfahren. Aber seit kurzem bereitet ihm dies zunehmend Schwierigkeiten.

„Hoffentlich merkt das keiner!“, ist sein erster Gedanke.

„Hoffentlich doch!“, denken wir als Arbeitsmediziner. Denn eine verminderte Fahrtauglichkeit ist nicht nur gefährlich für die Rücklichter, sondern auch für Leib und Leben der Kollegen oder der anderen Verkehrsteilnehmer.

Wer beruflich LKW, Bus oder Taxi fährt, muss sich regelmäßig untersuchen lassen. Dabei werden – je nach Führerscheinklasse – Augen, Ohren, Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit geprüft.

Wir führen sämtliche Führerscheinuntersuchungen durch – für alle Klassen und für Personenbeförderung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.

F.A.Q.

Verkehrsmedizin

Zur Erlangung oder Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E sowie der Berechtigung zur Personenbeförderung müssen verschiedene Anforderungen erfüllt werden. Diese sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) gesetzlich geregelt.

Unter anderem müssen eine ausreichende Sehleistung (FeV Anlage 6) sowie die körperliche und geistige Eignung (FeV Anlage 5.1) nachgewiesen werden.

Beantragt man eine Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E sowie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, muss zudem ein Nachweis zur ausreichenden Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit erbracht werden (FeV Anlage 5.2). Bei Verlängerungen sind diese psychologischen Testverfahren ab dem vollendeten 50. Lebensjahr (D, D1, DE, D1E), bzw. ab dem vollendeten 60. Lebensjahr (Fahrgastbeförderung) zu erbringen. All diese Nachweise werden in der Regel vom Verkehrsmediziner ausgestellt und sind für ein Jahr (FeV Anlage 5), bzw. zwei Jahre (FeV Anlage 6) gültig.

Zur Erlangung oder Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E sowie der Berechtigung zur Personenbeförderung werden durch uns folgende ca. 45 Minuten dauernde, Untersuchungen durchgeführt:

  • Sehtests (Tagessehschärfe, Farbensehen, Gesichtsfeld, Stereosehen, Kontrast- oder Dämmerungssehen)
  • Hörtest
  • Urinkontrolle (auf Blut, Zucker, Proteine und Bakterien)
  • Blutdruckkontrolle
  • Auskultation von Herz und Lunge
  • Orientierende Untersuchung des Bewegungsapparats
  • Orientierende neurologische Untersuchung
  • Ärztliches Gespräch

Zudem erfolgt bei Beantragung und ggf. Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E sowie einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ein psychologisches Testverfahren. Hier ist von einer Gesamtdauer zwischen 1,5 und 2 Stunden auszugehen.

Zu Beginn jeder Untersuchung müssen wir Ihre Identität prüfen. Wir bitten Sie hierfür ein Ausweisdokument mitzuführen.

Sollten Sie eine Sehhilfe tragen, bringen Sie diese bitte zur Untersuchung mit. Sollten Sie schon im Vorfeld merken, dass Ihre Sehhilfe nicht mehr ausreichend ist, können Sie sich auch schon vor der Untersuchung von einem Optiker beraten lassen.

Sollten Sie vorerkrankt sein, ist es in vielen Fällen sinnvoll, wenn Sie uns die Befunde/ Stellungnahmen von Ihrem behandelnden Arzt (z.B. Kardiologe, Diabetologe oder Neurologen) zeigen. Liegen entsprechende Unterlagen bereits am Behandlungstag vor, können wir Ihnen Ihre Nachweise in vielen Fällen schneller aushändigen.

Werden psychologische Testverfahren (FeV Anlage 5.2) durchgeführt, sollten Sie ausgeschlafen und ausgeruht zur Untersuchung erscheinen.