Gefährdungs-beurteilung psychischerBelastung
Gefährdungsbeurteilung – Fragebogen online:
Beurteilung der Arbeitsbedingungen
§ 5ArbSchG:
- (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
- (2) …
- (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch… … … psychische Belastungen bei der Arbeit.
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Der Unternehmer hat für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten Sorge zu tragen. Unterstützt durch Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft hat er dazu im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die möglichen Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz systematisch zu erfassen, zu beurteilen und Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und der Gesundheit zu treffen. All das gehört zu den gesetzlichen Pflichten eines Arbeitgebers, wie sie im Arbeitsschutzgesetz festgeschrieben sind.
Spätestens mit der Neufassung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) vom Oktober 2013 gilt diese Forderung explizit auch für die Erfassung und Beurteilung psychischer Belastungen.
Während man Umgebungseinflüsse wie Lärm, Gefahrstoffe oder zu hebende Lasten gut messen und bewerten kann, gestaltet sich die Erfassung und Beurteilung psychischer Belastungen schwieriger. So ist eine psychische Belastung zum einen schwer „messbar“, zum anderen wird eine vergleichbare Situation von verschiedenen Personen möglicherweise ganz unterschiedlich empfunden.
Mittlerweile existieren hier jedoch eine ganze Reihe gut evaluierter Erhebungsinstrumente. Hierzu gehören:
- Der klassischen Fragebogen
- Standardisierte Interviewformen
- Professionell moderierte Gesprächskreise
Eine Übersicht über mögliche Verfahren findet sich auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Allen Verfahren gemeinsam ist eine (teilweise sehr) differenzierte Erfassung potentieller oder manifester psychischer Belastungen im Unternehmen. Für einzelne Verfahren (z.B. COPSOQ® -Fragebogen) liegen zusätzlich branchenspezifische Referenzwerte vor. Diese erlauben eine detaillierte Einschätzung, ob es sich bei einzelnen Ergebnissen um eine unternehmensspezifische oder für die Branche typische Belastungssituation handelt.
Je nach Verfahren können die Ergebnisse – unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorgaben – auf einzelne Bereiche, Abteilungen oder Standorte bezogen werden. Auf diese Art lassen sich passgenaue Maßnahmen zur Problemlösung ableiten.
Gerne beraten und unterstützen wir Sie im Gesamtprozess der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Von der Konzeption über die Auswahl der Erhebungsinstrumente, der Kommunikation im Unternehmen, der Auswertung, der Umsetzung von Maßnahmen sowie der Evaluation.
F.A.Q.
Gefährungsanalyse psychische Belastungen
Muss ich als Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchführen?
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, durch eine Gefährdungsbeurteilung auf psychische Belastungsfaktoren einzugehen und geeignete Maßnahmen zu ermitteln. Im Oktober 2013 ist das Arbeitsschutzgesetz um diese spezifische Anforderung erweitert worden.
Muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung immer eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt werden?
Um die psychischen Belastungsfaktoren im Arbeitskontext zu ermitteln, bestehen drei gut evaluierte Erhebungsmöglichkeiten: Dazu gehört zum einen die Mitarbeiterbefragung durch einen klassischen Fragebogen. Dieser wird anonym ausgefüllt und gibt meist ein sehr gutes Allgemeinbild. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eines standardisierten Interviews mit einem repräsentativen Vertreter aus dem jeweiligen Tätigkeitsbereich. Schließlich können sogenannte Analyse-Workshops durchgeführt werden, in denen in einer Kleingruppe detaillierte Belastungssituationen erarbeitet werden.
Wie aufwändig ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung?
Der Prozess der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchläuft verschiedene Phasen – vom Planen und Kommunizieren der Methode, bis hin zur Wirksamkeitsüberprüfung der umgesetzten Maßnahmen, welche in der Regel durch eine erneute Erhebung durchgeführt wird. Ein gesamter Zyklus dauert in der Regel drei bis vier Jahre. Die Erhebung der Belastungsfaktoren dauert dabei meist nur wenige Wochen. In den Planungsgesprächen werden entsprechende Zeiträume zusammen besprochen und festgelegt.