Ersthelfer

„Ob bei der Arbeit, mit der Familie oder mit Freunden… Notfälle können jederzeit und überall passieren. Werden Sie sicherer im Umgang mit diesen Ausnahmesituationen – nicht nur bei der Arbeit.“

Auf der sicheren Seite. Mit uns.

Jeder Betrieb muss ausreichend aus- und regelmäßig fortgebildete Ersthelfer, Brandschutzhelfer sowie Evakuierungshelfer vor Ort haben.

Um Ihnen die Erfüllung der gesetzlichen Auflagen so einfach wie möglich zu machen, bieten wir Ihnen mit Unterstützung von Kooperationspartnern einerseits einzelne Fortbildungen zum Ersthelfer, Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer an. Andererseits qualifizieren wir Ihre Mitarbeiter im Rahmen eines zweitägigen Kompaktseminares in allen drei Bereichen.

Als Praxis Dr. Suchodoll sind wir von den Berufsgenossenschaften ermächtigt und zugelassen, diese Kurse durchzuführen.

Ersthelfer

Die Verpflichtung, eine ausreichende Zahl an Ersthelfern im Betrieb vorzuhalten, ergibt sich aus § 26 DGUV Vorschrift 1. In Verwaltungs- und Handelsbetrieben müssen demnach 5%, in sonstigen Betrieben 10% der anwesenden Mitarbeiter als betriebliche Ersthelfer ausgebildet sein.

Neu: Erste Hilfe-Kurse bei Kindernotfällen

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen – dies gilt nicht nur in der Notfallmedizin, sondern auch in der Ersten Hilfe. Aber was bedeutet das? Was muss ich als Ersthelfer bei Kindernotfällen beachten? Was muss ich anders machen als bei Erwachsenen?

Diese und viele weitere Fragen rund um medizinische Notfälle im Kinder- und Jugendalter werden im Lehrgang „Erste Hilfe bei Kindernotfällen“ geklärt, den wir speziell für Mitarbeiter in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder anbieten. Er umfasst – genau wie die ‚normalen‘ Erste Hilfe Aus- und Fortbildungen – neun Unterrichtseinheiten. Neben der Vermittlung von lebensrettenden Maßnahmen bei Kindern ist es uns wichtig, den Blick für Gefahrensituationen zu schärfen, so dass es erst gar nicht zu Unfällen kommt. Die lebensrettende Herz-Lungen-Wiederbelebung können die Teilnehmer im Seminar an einer speziellen „Kinderpuppe“ realitätsnah üben.

F.A.Q.

Schulung Ersthelfer

Ab einer Gruppengröße von 15 Teilnehmenden bieten wir Ihnen gerne an, die Schulung bei Ihnen vor Ort durchzuführen. Einzelne Mitarbeiter können Sie andererseits auch gerne zu den Schulungen in unseren Praxisräumen entsenden. An diesen Seminaren nehmen dann Mitarbeiter verschiedener Firmen teil.

Bis auf wenige Ausnahmen werden die Teilnahmegebühren von den zuständigen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übernommen. Hierbei ist zu beachten, dass einige dieser Organisationen die Kosten nur übernehmen, wenn alle Teilnehmer im Vorfeld für die Schulung angemeldet wurden. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen bei der Organisation gerne weiter.

Wir versuchen, die Terminierung nach Ihren Bedarfen zu richten und vereinbaren die Termine individuell. Melden Sie sich gerne zwecks einer Terminanfrage bei uns.

Mitarbeiter, die an einer Ersthelferschulung (Aus- oder Fortbildung) teilgenommen haben, erwerben eine betriebliche Ersthelferlizenz für zwei Jahre. Vor Ablauf dieses Zeitraums können die Ersthelfer an einer Ersthelferfortbildung teilnehmen, um die Lizenz wieder für zwei Jahre zu verlängern. Nach Ablauf der Zwei-Jahresfrist erlischt die offizielle Ersthelferlizenz und der Mitarbeiter muss erneut die Ersthelferausbildung absolvieren.
Umfang und Dauer der beiden Schulungen sind mit neun Unterrichtseinheiten identisch. Inhaltlich beschäftigt sich die Ausbildung mit den Grundlagen der Ersten Hilfe, während wir bei der Fortbildung vertiefend auf individuelle Themen in Ihrem Unternehmen eingehen.