Arbeitssicherheit

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit – Alles aus einer Hand.​

„Aufgabe der Arbeitssicherheit ist es, die Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu erkennen, zu analysieren und zu minimieren, bestenfalls auszuschalten. Genau das machen wir. Gerne.“

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit – Alles aus einer Hand.​

Laut Gesetz muss sich jedes Unternehmen um den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter kümmern. Dazu muss jeder Arbeitnehmer sowohl betriebsärztlich durch einen Betriebsarzt als auch sicherheitstechnisch durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) betreut werden.

Unsere erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit bieten für alle Branchen und Unternehmensgrößen den kompletten Arbeits- und Gesundheitsschutz aus einer Hand.

Ihre Vorteile

Der zeitliche Umfang, in dem Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit gemeinsam tätig werden, errechnet sich auf Basis der Mitarbeiterzahl und einer Gefährdungseinstufung Ihres Betriebes. In enger Abstimmung zwischen Unternehmen, Betriebsarzt und Fachkraft können so z.B. jährlich wechselnde Schwerpunktthemen bearbeitet werden. Dazu gehören beispielsweise die allgemeine Gefährdungsanalyse sowie die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, Unterweisungen oder betriebliche Gesundheitstage.

Brandschutz im Betrieb ist nicht nur ein Thema für die Feuerwehr. Meistens ist es dann ja schon zu spät… Im Bereich des vorbeugenden und technischen Brandschutzes gibt es viele präventive Maßnahmen, die man auch ohne hohe Kosten umsetzen kann. Dabei unterstützen Sie unsere Brandschutzbeauftragten – das nicht nur bei Neu- und Umbauten, sondern auch bei bestehenden Strukturen.

Der Strahlenschutz ist besonders wichtig für das Personal kerntechnischer Anlagen wie zum Beispiel Kernkraftwerken sowie im Bereich der Medizin – insbesondere in der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie. Gerne beraten wir Sie fachkundig in diesem Handlungsfeld und übernehmen bei Bedarf die Aufgaben als Strahlenschutzbeauftragte.

Unter Immissionsschutz versteht man Maßnahmen zur Verhinderung schädlicher Umwelteinwirkungen. Beim Betreiben bestimmter Anlagen bzw. bei Änderung dieser Anlagen sind die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu berücksichtigen. Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Einhaltung dieser Vorschriften.

F.A.Q.

Arbeitsicherheit

Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten sind laut § 11 Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Die Arbeitsschutzausschuss-Sitzung (ASA-Sitzung) bietet eine regelmäßige Austauschplattform für Vertreter aus unterschiedlichen Funktionsbereichen. Diese sind in der Regel:

  • Arbeitgeber oder von ihm beauftragte Personen
  • Betriebsrat (Mitarbeitervertretung)
  • Betriebsarzt
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Schwerbehindertenbeauftragte
  • etc. …

Der Arbeitsschutzausschuss koordiniert und steuert alle Prozesse des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb.

Der Ausschuss muss mindestens einmal vierteljährlich zusammenkommen. Die gesetzliche Verpflichtung zu regelmäßigen Sitzungen soll sicherstellen, dass der Arbeitsschutz im Betrieb lebt und regelmäßig überprüft wird.

Alle in einem Unternehmen vorhersehbaren Gefährdungen müssen erfasst, analysiert und beurteilt werden. Solche Gefährdungen können z.B. durch die Tätigkeit selbst, durch Werkzeuge und Maschinen, Arbeitsstätte oder Umgebungseinflüsse entstehen. Dagegen müssen dann Maßnahmen zur Beseitigung oder größtmöglicher Reduzierung auf ein vertretbares Restrisiko erarbeitet werden. All diese Schritte werden in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert.

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein „lebendes Objekt“, da sich die Begebenheiten in einem Unternehmen häufig verändern. Daher muss auch die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig angepasst werden.

Verantwortlich für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist der Unternehmer. Er kann sich bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder den Betriebsarzt beraten lassen oder die Erstellung auch komplett an die Fachkraft für Arbeitssicherheit delegieren. Die Verantwortung bleibt jedoch beim Unternehmer selbst.

Siehe auch Gefährdungsanalyse psychischer Belastung.

Der Brandschutz unterteilt sich in den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz. Der Unternehmer kann hierbei lediglich im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes tätig werden. Dieser gliedert sich wie folgt:

  • baulicher Brandschutz
  • anlagentechnischer Brandschutz
  • organisatorischer Brandschutz

Wesentliche Schutzziele des vorbeugenden Brandschutzes sind Leben, Gesundheit, Eigentum, Besitz und Umwelt zu schützen.

Beim baulichen Brandschutz kann lediglich bei der Errichtung oder dem Umbau einer Immobilie oder einer Betriebsstätte Einfluss genommen werden. Dies geschieht beispielsweise durch die Auswahl von Baustoffen und Baumaterialien, Schaffung von Brandabschnitten, etc.

Der anlagentechnische Brandschutz beinhaltet alle technischen Anlagen und Einrichtungen, die den Brandschutz verbessern. Dazu gehören beispielsweise Brandmeldeanlagen, Feuerlöschanlagen, Rauchabzüge, Feuerlöscher, etc.

Der organisatorische Brandschutz umschreibt die Bestellung von Brandschutzbeauftragten (siehe auch Schulung zum Brandschutz-/Evakuierungshelfer), Erstellung von Alarmplänen, Brandschutzordnung (Teile A, B und C) und Brandschutzplänen.

Der abwehrende Brandschutz findet statt, wenn es brennt. Die dann zu ergreifenden Maßnahmen sind Aufgabe der Feuerwehr.