Strahlenschutz--
untersuchung

„Vorsorge ist gut, Kontrolle ist besser.“

Beruflich strahlenexponierte Personen

Röntgengeräte, Störstrahler oder radioaktive Stoffe – damit arbeiten viele Beschäftigte. Bei manchen von ihnen wird die Strahlendosis durch amtliche Messgeräte (Dosimeter) erfasst. Übersteigt die übertragene Energiedichte einen gewissen Wert, gilt der Beschäftigte als beruflich strahlenexponierte Person.

Die durchschnittliche Dosis aus natürlichen Strahlenquellen beträgt in Deutschland etwa zwei Millisievert (mSv) pro Jahr. Besteht die Möglichkeit, dass jemand durch seine berufliche Tätigkeit zusätzlich mehr als der Hälfte dieser Dosis – also mehr als ein mSv – ausgesetzt ist, so wird diese Person als sogenannte „beruflich strahlenexponierte Person“ eingestuft.

Dabei wird – abhängig von der effektiven Dosis – zwischen den Kategorien A (ab 6 mSv pro Jahr) und B (bis 6 mSv pro Jahr) unterschieden. Arbeitgeber dürfen gemäß § 79 Strahlenschutzgesetz (StrSchG) und §§ 77 – 81 Strahlenschutzverordnung (StrSchV) beruflich strahlenexponierte Personen nur dann einsetzen, wenn diese regelmäßig (Kategorie A) bzw. auf Anordnung (Kategorie B) die Strahlenschutzuntersuchung nachweisen und dabei die gesundheitliche Eignung durch einen ermächtigten Arzt bestätigt wird.  

Gerne führen wir als Strahlenschutzermächtigte Ärzte diese Untersuchung für Sie durch.

F.A.Q.

Strahlenschutzuntersuchung

Gemäß Strahlenschutz- und Röntgenverordnung müssen sich beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A jährlich einer arbeitsmedizinischen Vorsorge durch einen ermächtigten Arzt unterziehen. Bei strahlenexponierten der Kategorie B ist die Untersuchung einmalig vor Aufnahme der Tätigkeit und unter bestimmten Umständen, beispielsweise einer behördlichen Anordnung, erforderlich.

Neben einer körperlichen Untersuchung (u.a. Auskultation von Herz und Lunge, Abtasten der Lymphknoten, Blutdruckmessung) erfolgt zudem eine Urin- und Blutuntersuchung sowie in besonderen Fällen eine Lungenfunktionsmessung. Im Allgemeinen sollten Sie ca. 30 Minuten Untersuchungszeit einplanen.

Bitte bringen Sie Ihren Strahlenpass zum Untersuchungstag mit.

Die Untersuchungsbefunde und Beratungsergebnisse unterliegen selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht. Der Arbeitgeber bzw. zuständige Strahlenschutzbeauftragte erhält jedoch eine ärztliche Bescheinigung, auf der vermerkt ist, ob gesundheitliche Bedenken gegen Tätigkeiten mit ionisierender Strahlung bzw. radioaktiven Stoffen bestehen.