Druckluft--
untersuchung

„Unter Druck arbeiten ist nie gut - unter Überdruck sogar gefährlich. Da sollten Sie schon fit sein.“

Arbeitsmedizinische Vorsorge G 31

Die arbeitsmedizinische Vorsorge G 31 ist bei Tätigkeiten in Druckluft sowie bei Tätigkeiten unter Wasser (Taucherarbeiten) zu veranlassen.

Druckluftarbeiten sind solche, bei denen im Arbeitsbereich ein Überdruck von mehr als 0,1 bar herrscht. Solche Tätigkeiten finden sich z.B. im Tunnelbau oder im medizinischen Bereich in Druckkammern zur hyperbaren Sauerstofftherapie (HBO). 

Taucherarbeiten sind Arbeiten unter Wasser, bei denen der Beschäftigte mit Atemgas versorgt wird. Berufliche Taucherarbeiten findet man – übrigens auch im Binnenland – z.B. bei der Polizei, der Feuerwehr, dem THW oder bei Forschungstauchern.

Wir sind von den Berufsgenossenschaften für die arbeitsmedizinische Vorsorge G 31 (Überdruck) nach Druckluftverordnung ermächtigt.

F.A.Q.

Druckluftuntersuchung

Beschäftigte, die Tätigkeiten in Überdruck ausüben, müssen ihre gesundheitliche Eignung dazu vorab (und danach jährlich) nachweisen. Klassische Tätigkeiten sind z.B. Arbeiten im Tunnelbau. Die Druckluftverordnung regelt hier die gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Für Berufstaucher, z.B. bei der Polizei, Feuerwehr oder dem Technischen Hilfswerk (THW), ist über die ArbMedVV ebenfalls die sogenannte G 31-Untersuchung vorgesehen.

Tauchsportler benötigen häufig eine sogenannte Tauchtauglichkeitsuntersuchung. Hierzu gibt es zwar Empfehlungen der Fachgesellschaften, aber keine gesetzlichen Vorgaben. Daher kann der Umfang einer allgemeinen Tauchtauglichkeitsuntersuchung je nach Untersuchungsstelle erheblich variieren und von den (höheren) Anforderungen an Berufstaucher abweichen. Eine allgemeine Tauchtauglichkeitsuntersuchung ersetzt keine beruflich erforderliche G 31. Umgekehrt gilt jedoch eine G 31 als Nachweis der Tauglichkeit für Sport- und Hobbytaucher.

Im Rahmen der Untersuchung wird u.a. ein Belastungs-EKG durchgeführt. Bequeme Kleidung ist hier empfehlenswert. Sollten Sie einen Sicherheitspass haben, ist es sinnvoll, diesen zur Untersuchung mitzubringen.